Stand: Juni 2026
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stone-crane bietet Beratungs- und Schulungsleistungen im Bereich Online-Konferenzen an. Die konkreten Leistungen umfassen:
Die detaillierten Leistungsinhalte werden individuell vereinbart und in einem separaten Vertrag festgehalten.
Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Angebotsabgabe. Durch Absenden einer Anfrage über unser Kontaktformular geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail zustande.
Alle auf der Website genannten Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die endgültigen Preise werden individuell kalkuliert und im Angebot ausgewiesen.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Leistungen werden zu den im Vertrag vereinbarten Terminen erbracht. Sollten wir an der Leistungserbringung durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse gehindert sein, verschieben sich die Fristen angemessen.
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und die notwendigen technischen Voraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen, die aus einer mangelnden Mitwirkung des Kunden resultieren, gehen nicht zu Lasten von stone-crane.
Wir erbringen unsere Dienstleistungen mit größter Sorgfalt und auf Basis unserer langjährigen Erfahrung. Eine Gewährleistung für bestimmte Ergebnisse oder den Erfolg der Veranstaltung übernehmen wir jedoch nicht, da dieser von zahlreichen externen Faktoren abhängt.
Sollten unsere Leistungen Mängel aufweisen, haben Sie zunächst Anspruch auf Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Wir haften uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haften wir nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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